Ein Mieter, ein langer Vertrag.
Ihr Mieter ist der Betreiber der Einrichtung, mit einem Pachtvertrag über 20 bis 25 Jahre, oft mit Verlängerungsoption. Die Pacht kommt unabhängig davon, ob Ihr Appartement gerade belegt ist — sie hängt an der Zahlungsfähigkeit des Betreibers, und den prüfen wir vor dem Kauf.
Kaum Verwaltungsaufwand
Verwaltung und Instandhaltung im Inneren übernimmt der Betreiber; bei Ihnen bleiben Dach und Fach, die Rücklage und die Verwaltervergütung für das Gemeinschaftseigentum. Sie erhalten die Pacht monatlich und einmal im Jahr eine Abrechnung.
Pacht folgt den Preisen.
Die Pacht ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und wird nach der im Pachtvertrag vereinbarten Regel angepasst. Ihre Einnahmen halten damit Schritt, wenn die Preise steigen — anders als bei einer festverzinsten Anlage. Wie sich der Wert der Immobilie entwickelt, hängt vom Standort, vom Pflegebedarf in der Region, von der Restlaufzeit des Pachtvertrags und vom Betreiber ab.
Abschreibung, die Ihre Steuer senkt.
Bei Neubauten gilt die degressive Abschreibung von 5 Prozent im Jahr; kommen die Voraussetzungen des Paragrafen 7b hinzu, zusätzlich vier Jahre Sonderabschreibung von je 5 Prozent. Ob beides bei einem Objekt greift, entscheidet sich am Bauantrag, an den Baukosten je Quadratmeter und am energetischen Standard — das prüfen wir für Ihr Objekt, bevor Sie kaufen.
Die Nachfrage folgt der Demografie, nicht der Konjunktur.
Wie viele Menschen pflegebedürftig werden, ändert sich nicht mit der Wirtschaftslage. Die vorhandenen Plätze sind zu über 90 Prozent belegt, bis 2040 werden nach der vorsichtigsten Prognose rund 146.000 zusätzliche Plätze gebraucht
(Quellen: Wüest Partner, Pflegeheim-Atlas 2025; bulwiengesa).
Grundbucheigentum.
Ihr Appartement steht mit Ihrem Namen im Grundbuch — beleihbar, vererbbar, jederzeit verkäuflich. Die Pflegeleistungen zahlt die Pflegekasse an den Betreiber; wer den Eigenanteil nicht tragen kann, erhält Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
